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Re: Bildungsurlaub 2020 (Nordrhein-Westfalen)

Name:Ralf Panning

Hallo Herr Eul-Gombert,

hört sich gut an.

Wo finde ich die Grundlage für den gesetzlichen Anspruch auf Zusammenfassung im Folgejahr genau und wie begründe ich diesen "rechtssicher"?

Bitte um Info.

Danke.

R. Panning


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