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Re: Bildungsurlaub während Kurzarbeit (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Das klingt kompliziert. Vielleicht ist ein Gespräch mit der / dem Verantwortlichen das Einfachste, dann wissen alle Beteiligten, woran sie sind. Falls Ihr Arbeitgeber sich nicht auf Ihren Wunsch einlässt, stellen Sie einen Antrag auf Zusammenfassung im nächsten Jahr. Das ist das Einzige, worauf Sie einen Rechtspruch laut Gesetz haben. Eine einfache Übetragung ins Nächste Jahr geht wieder nur mit der EInwilligung des Arbeitgebers.


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