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Re: Weiterbildung an IHK (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Es wird kein Bildungsurlaub für Prüfungsvorbereitungen gewährt, da es sich hierbei nicht um eine Veranstaltung im Sinne des Gesetzes handelt.
Für was Bildungsurlaub genommen werden kann, ergibt sich aus §§ 1, 9 AWbG und dem § 3 WbG.
Nähere Informationen finden Sie unter www.bildungsurlaub.de > Infos > AWgB / "Der Weg zum Bildungsurlaub"
und
http://www.text.masqt.nrw.de/bibliothek/gesetze/weiterbildung/weiterbildung_01.html


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