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Re: Übertragung des Bildungsurlaubes (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

In NRW gibt es nur einen Rechtsanspruch auf Übertragung zum Zwecke der Zusammenfassung im nächsten Jahr. Das hat bei Ihnen ja nicht geklappt - Ihre Konstruktion weicht etwas davon ab ;-)
Stellen Sie versuchsweise einen Antrag auf Übertragung zum Zweck der Zusammenfassung und schauen, ob sie genehmigt wird. Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber im Hinblick auf Corona ja kulant.


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