Re: Bestimmung der Anzahl von Beschäftigten (Nordrhein-Westfalen) | ||
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In den Gesetzen werden die Art der Anstellungsverhältnisse nicht differenziert - also im Grunde genommen gleich behandelt. Es kann aber sein, dass im Arbeitrecht Unterscheidungen gemacht werden, die hier greifen. Stellen Sie doch einfach Ihren Antrag und warten die Reaktion des Arbeitgebers ab - es ist seine Sache, ggf. eine Ablehnung rechtssicher zu begründen. |
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