Re: AWbG für angestellte Lehrer ? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt die Sonderurlaubsverordnung (Beamte) bzw. die entsprechende Regelung des BAT, soweit sie an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht-staatlicher Träger teilnehmen. |
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