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Re: AWbG für angestellte Lehrer ? (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gilt die Sonderurlaubsverordnung (Beamte) bzw. die entsprechende Regelung des BAT, soweit sie an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen nicht-staatlicher Träger teilnehmen.
Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz regelt hingegen die Fort- und Weiterbildung von Beschäftigten im Bereich privater Arbeitgeber.


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