Guten Morgen,
eine automatische Übertragung des Bildungsurlaubsanspruchs erfolgt nur, wenn der Arbeitgeber die Freistellung abgelehnt hat.
In Ihrem Fall hätten Sie die Absage Ihrem Arbeitgeber mitteilen müssen, so dass dieser den Anspruch wieder gut geschrieben hätte. Die Übertragung hätten Sie dann Ihrem Arbeitgeber bis spätestens 31.12.2020 schriftlich mitteilen müssen. So ist Ihr Anspruch aus 2020 leider verfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Deller
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
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