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Re: EInarbeitung als Bildungsurlaub? (Baden-Württemberg)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Vielleicht hilft ja ein Blick ins Gesetz:
$3 (2) "Eine Freistellung wird nicht angerechnet, wenn die Weiterbildung der Einarbeitung auf bestimmte betriebliche Arbeitsplätze oder überwiegend betriebsinternen Erfordernissen dient."


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