Hallo,
ich möchte im Februar 2004 nach Spanien in einen Sprachkurs, der mir eine Urkunde ausstellen kann das die Fortbildung als Bildugsurlaub anerkannt wird. Bildungsurlaub würde ich auch gerne beantragen, aber im
§ 9 Anerkannte Bildungsveranstaltungen
steht geschrieben:
3. Von der Anerkennung ausgeschlossen sind außerdem
1. Studienreisen sowie
2. Veranstaltungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, soweit sie nicht in den an Nordrhein-Westfalen unmittelbar angrenzenden Nachbarländern oder am Sitz des Europäischen Parlamentes stattfinden oder am Ort von Gedenkstätten oder an Gedächtnisorten der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen.
Was kann ich da machen, eine Sprachreise in ein Land in dem Spanisch gesprochen wird mach doch mehr Sinn als ein VHS-Kurs oder?
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