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Re: Bildungsurlaub und Wochenendarbeit (Niedersachsen)

Name:B. Millich

Bildungsurlaub ist der Arbeitszeit gleich gestellt. Am besten sprechen Sie mit dem Verantwortlichen für die Personaleinteilung und / oder dem Betriebsrat, beide müssten ein Interesse daran haben, dass die maximal zulässigenen Arbeitszeiten nicht überschritten werden.


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