Re: Verlegung der Veranstaltung wegen Teilnehmerzahl (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Die 6-Wochen-Anmeldefrist dient ja dem Schutz des Arbeitgebers - er soll ja Ihre Abwesenheit einplanen können. Sein OK für Ihren Bildungsurlaub bezieht sich nicht nur auf das Thema, sondern auch den Termin des Bildungsurlaubs. Aus diesem Grund müssen Sie bei einer Terminverschiebung wieder einen neuen Antrag stellen - außer Ihr Arbeitgeber ist mit der Verschiebung aus Kulanz einverstanden. |
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