Re: Bildungsurlaubsanspruch bei Kündigung! | ||
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Vorab: Ich bin kein Jurist. In dem von Ihnen beschriebenen Fall kommen gleich mehrere Fragen zusammen. Erstens: Zum Repititorium: Ist der Anbieter eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung im Sinne des AWBG? Dazu kann Ihnen der Veranstalter Ihrer Fortbildung eine Antwort geben. Wenn nicht, ist er es wahrscheinlich nicht. Und dann hätten Sie auch keinen Bildungsurlaubsanspruch für das Repetitorium. |
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