Re: Anspruch von Betriebsräten (Baden-Württemberg) | ||
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Baden-Württemberg hat sich kein Gesetz zur Regelung von Bildungsurlaub gegönnt: Daher gibt es auch keinen Anspruch darauf. Ob es Ansprüche für Betriebsräte auf einer anderen Anspruchsgrundlage gibt, entzieht sich meiner Kenntnis - ich gehe aber davon aus, dass Sie das bei den Gewerkschaften in Erfahrung bringen können. |
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