Re: Bildungsurlalub für Sprachreise im Ausland (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Für ArbeitnehmerInnen in NRW sind Auslandssprachreisen (außer in an NRW grenzenden Länder) nicht bildungsurlaubsfähig. Das Prinzip gegenseitiger Bildungsurlaubsanerkennungen praktiziert NRW nicht. Es gelten ausschließlich die nrw-eigenen Regeln. |
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