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Re: Bildungsurlalub für Sprachreise im Ausland (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Für ArbeitnehmerInnen in NRW sind Auslandssprachreisen (außer in an NRW grenzenden Länder) nicht bildungsurlaubsfähig. Das Prinzip gegenseitiger Bildungsurlaubsanerkennungen praktiziert NRW nicht. Es gelten ausschließlich die nrw-eigenen Regeln.


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