Anspruch auf Bildungsurlaub bei Kündigung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Ich habe eine dringende Frage. Mir wurde aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Jetzt möchte ich mich selbständig machen und das Arbeitsamt zahlt mir hierfür einen Existenzgründungsseminar. Allerdings nur, wenn ich den Kurs mache, solange ich noch Gehalt beziehe. Jetzt möchte mich mein Arbeitgeber nicht dafür freistellen. Ich wollte den Kurs als Bildungsurlaub nehmen, doch mein Arbeitgeber beruft sich auf sein Recht, diesen aus betriebsbedingten Gründen abzulehnen. Diese betriebsbedingten Gründe sind für ihn, dass er auf meine Arbeitskraft nicht vor Beendigung der Kündigungsfrist verzichten möchte (kann). Darf er das? |
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