Zusammenfassung (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Habe bereits im Jahr 2002 den Bildungsurlaubanspruch mit 2003 zusammengefasst,hatte 2003 10 Tage zur Verfügung, habe im Jahre 2003 nur 5 Tage in Anspruch genommen, kann die restlichen 5 Tage mit dem Anspruch des Jahres 2004 zusammenfassen? |
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