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Re: Bildungsurlaub für Wochenendkurs (Baden-W�rttemberg)

Name:Simone Singer

Hallo Hannes,

wenn die Weiterbildungsmaßnahme außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet, kann keine Bildungszeit in Anspruch genommen werden, da in diesen Fällen eine Freistellung von der Arbeit nicht erforderlich ist.
Fällt die Bildungsmaßnahme jedoch in die gesetzliche Ruhezeit vor oder nach der
regulären Arbeitszeit (z.B. bei Schichtarbeit), umfasst die Freistellung durch Bildungszeit die davor oder die danach liegende Arbeitszeit (Schicht).

So sind die Regelungen laut Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg.

Beste Grüße,
Simone Singer


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