Liebes Forum,
mir stellt sich folgende Frage:
Ich habe für dieses Jahr bereits für einen Bildungsurlaub NRW im Umfang von 3 Tagen angemeldet. Was passiert mit meinen restlichen, nicht genommenen 2 Tagen?
Verfallen diese? Muss ich sie zwangsläufig ins nächste Jahr schieben?
Meine favorisierte Lösung wäre: Ich habe einen Bildungsurlaub im Umfang von 2 Tagen, der auch thematisch mit dem ersten Bildungsurlaub zusammenhängt, gefunden. Kann ich diesen zweiten Bildungsurlaub beantragen?
Ich freue mich auf eure Rückmeldung.
Viele Grüße
Simon
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