Re: Bildungsurlaub Landesübergreifend (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Entscheidend ist, ob der Anbieter in NRW anerkannt ist, d.h. auch in NRW sitzt. Dann kann er zusätzlich die Anerkennung in Hessen beantragen. Denn die Hessen akzeptieren auch NRW-Anbieter. Umgekehrt gilt das leider nicht, wie Norbert Reichling ja schon ausgeführt hat. |
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