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Re: Bildungsurlaub für die IHK Prüfung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Allgemein gilt: Prüfungen werden im neuen AWBG nicht mehr ausdrücklich ausgeschlossen, sie werden nicht erwähnt. Ob es Gerichtsurteile hierzu gibt, weiß ich allerdings nicht. Im übrigen müssten Sie den Veranstalter fragen, ob er eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung ist, und diese Veranstaltung ein Bildungsurlaub (oder einen Bildungsurlaub enthaltend).
Drei aufeinander folgende Werktage sind zumindest ein formales Kriterium, das passt.


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