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Re: Prüfungsvorbereitung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Die Ansichten gehen hierüber auseinander. Das bis 2000 gültige AWBG hatte Prüfungen generell ausgeschlossen, das aktuelle schließt nur Fahrprüfungen u .ä. aus. Der explizite Ausschluss ist also weggefallen. Allerdings ist das ganze Gesetz ein Gesetz zur Bildungsfreistellung, nicht zur Prüfungsfreistellung. Kein Problem ist sicherlich, wenn eine Prüfung des im BU Gelernten stattfindet. Aber das nützt Ihnen hier sicher nicht.Schließlich gilt auch immer die Bedingung des Gesetzes, dass der Bildungsanbieter eine staatlich anerkannte Einrichtung der weitbildung nach dem WBG sein muss.


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