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Anspruchsberechtigte (Nordrhein-Westfalen)

Name:Susanne Maier

Hallo,

kann mir jemand sagen, wie § 2 Anspruchsberechtigte AWbG zu verstehen ist:

"Anspruchsberechtigte nach diesem Gesetz sind Arbeiter und Angestellte, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben (Arbeitnehmer)."

Bedeutet das, dass der Arbeitgeber seinen Sitz in NRW hat oder aber dass man in NRW tätig sein muss?

DANKE!


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