Re: Fernstudium (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Ein Bildungsurlaub muss von vorneherein vom Veranstalter als solcher konzipiert worden sein. Das ist in Ihrem Fall ziemlich sicher nicht so. Universitäten sind zwar wohl staatliche Bildungseinrichtungen, aber soweit ich weiß, keine staatlich anerkannten Einrichtungen der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsgesetz. Das wird wohl nicht klappen ... Wenn Sie ganz sicher gehen wollen: der Veranstalter muss es wissen, also fragen Sie ihn. Wenn er es nicht genau weiß, ist das meist ein Zeichen, das es kein Bildungsurlaub ist, denn deren Veranstalter kennen das Prozedere in der Regel genau. |
||
Zurück |