Re: Übertragung von BU - im Folgejahr neuer AG (Hessen) | ||
---|---|---|
|
||
Die Bildungsurlaubsgesetze sind Ländergesetze, dh. sie gelten auch nur jeweils dort. Sie können aber meines Erachtens nicht in Hessen auf ein dort nicht gültiges Gesetz einen Anspruch begründen. |
||
Zurück |