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Re: Bildungsurlaub Fernstudium

Name:Bernhard Eul-Gombert

Eine Grundbedingung für Bildungsurlaub in NRW ist, dass der Anbieter eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung ist. Ich vermute, dass das für das ILS nicht gilt. (Das ILS kann Ihnen das aber sicher beantworten.)Der Begriff Bildungsurlaub wird auch immer wieder dahingehend missverstanden, dass es mit "freinehmen" gleichgesetzt wird. Tatsächlich handelt es sich um eine Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an einem Bildunsgurlaubs-Seminar, das dafür wiederum bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. Jede Form von Selbstlernen (z.B. zur Prüfungsvorbereitung) kann daher kein Bildungsurlaub sein. Sorry.


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