Hallo,
mein Mann beginnt heute (für die nächsten 6 Monate jeweils einen Abend in der Woche) einen PC-Grundkurs. Der kann als Bildungsurlaub angerechnet werden (lt. Unterlagen).
Wie sieht die rechtliche Lage aus: er muss dafür einmal in der Woche 40 min. vor Arbeitsende (seine Regelarbeitszeit ist von 7:30 bis 16:30) den Betrieb verlassen, um dorthin zu fahren (Beginn 16.30).
In wiefern können die ihm zustehenden 5 Tage an- bzw. verrechnet werden?
Und gilt der Weg dorthin auch irgendwie?
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