Re: Bildungsurlaub ohne Bezug zum Beruf? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Wenn es keinen eindeutigen Bezug zum Beruf gibt, muss der Arbeitgeber hierzu keinen Bildungsurlaub genehmigen, denn der Bildungsurlaub soll der beruflichen und der politischen Weiterbildung dienen. Dies geht aus dem § 1 AWbG hervor. Wenn Sie die chinesische Sprache nicht für Ihre Tätigkeit verwenden können, so zählt dies als "Privatvergnügen". |
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