Zweijahreszeitraum (Rheinland-Pfalz) | ||
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Ich klage beim Arbeitsgericht Mainz wegen der Freistellung. Es geht um den Zweijahreszeitraum. Die Gegenseite behauptet, dass sich dieser nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1993 rechnet. Damit entstünden dann festgelegte Zweijahreszeiträume, in denen man dann eben drin ist oder nicht. Dies kann nach meiner Auffassung nicht sein. Wie funktioniert das in anderen Bundesländern, in denen ja auch von Zweijahreszeiträumen die Rede ist? |
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