Re: Bildungsurlaub für Klausurtermine | ||
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Prüfungstermine, aber auch Prüfungsvorberitungen sind keine Veranstaltungen im Sinne des Bildungsurlaubs-Gesetztes. Sie haben leider keinen Anspruch auf Freistellung nach diesem Gesetz. |
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Re: Bildungsurlaub für Klausurtermine | ||
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Prüfungstermine, aber auch Prüfungsvorberitungen sind keine Veranstaltungen im Sinne des Bildungsurlaubs-Gesetztes. Sie haben leider keinen Anspruch auf Freistellung nach diesem Gesetz. |
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