Re: Abendstudium zur staatl. gepr. Betriebswirtin (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Bildungsurlaub kann nicht für Veranstaltungen gewährt werden, die auf dem Erwerb von Fahrerlaubnissen oder ähnlichen Berechtigungen vorbereiten. (§ 9 AWbG). Das gilt - leider - dann auch für andere Prüfungen. Bildungsurlaubsfreistellung gibt es nur fürs Lernen - nicht für Prüfungen. Wenn der Veranstalter eine staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung nach dem WBG ist, und Teile der Fortbildung ausdrücklich als Bildungsurlaub anbietet, dann können Sie dafür natürlich eine Freistellung beantragen. Beide Bedingungen müssen aber erfüllt sein. |
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