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Re: Bildungsurlaub im ausland (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Bildungsurlaub wird nicht für Veranstaltungen gewährt, die im Ausland stattfinden. § 9 (3), AWbG. Ausnahme: An NRW angrenzende Länder, d.h. Belgien und Niederlande.


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