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Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Elisabeth

Ich habe vor mehreren Jahren schon einmal versucht, Bildungsurlaub auf das Folgejahr übertargen zu lassen. Das wurde mir vereirgert, mit dem Hinweis, dass das Recht zur Übertragung nur besteht, wenn ein beantragter Bildungsurlaub in einem Jahr abgelehnt wurde.
Laut AwBg besteht dieser Anspruch jedoch generell? Ich habe auch gehört, dass man sich beim Antrag auf Übertarg schon auf 2 Veranstaltungen im Folgejahr festlegen muss, ist das so?
Gruß, Elisabeth


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