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Re: Übertragunf von Bildungsurlaub (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Das AWBG gibt Ihrem Arbeitgeber Recht - danach ist der Übertrag nur nach vorangegangener Ablehnung möglich. Schauen Sie aber auch mal hier unter Infos bei der Handreichung unter dem Punkt "Anspruchberechtigte" nach. Da wird auf ein Gerichtsurteil verweisen, nachdem Sie auch gegen den Willen Ihres Arbeitgebers übertragen können.


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