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Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westfalen)

Name:NN

Bildungsurlaub orientiert sich an dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Dieses Gesetz regelt die Freistellung von Arbeitnehmern und ist losgelöst von tarifvertraglichen Regelungen, sprich steht jedem Arbeitnehmer bei bestimmten Rahmenbedingungen zu: Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses muss sich in NRW befinden. Erstmalig wird ein Anspruch nach sechsmonatiger Beschäftigung erworben. Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht, wenn weniger als 10 Beschäftigte angestellt sind.


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