Re: Aussertariflicher Mitarbeiter (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Bildungsurlaub orientiert sich an dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Dieses Gesetz regelt die Freistellung von Arbeitnehmern und ist losgelöst von tarifvertraglichen Regelungen, sprich steht jedem Arbeitnehmer bei bestimmten Rahmenbedingungen zu: Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses muss sich in NRW befinden. Erstmalig wird ein Anspruch nach sechsmonatiger Beschäftigung erworben. Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht, wenn weniger als 10 Beschäftigte angestellt sind. |
||
Zurück |