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Re: Abitur Prüfung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

In der Regel hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr. Sie müssen Ihren Bildungsurlaub jedoch bei einem anerkannten Bildungsträger absolvieren. Der § 9 Abs. 2 Nr. 3 AWbG Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz) besagt, dass Bildungsurlaub nicht für den Erwerb von Berechtigungen gewährt werden kann . In anderen Worten: der Bildungsurlaub kann nicht für Prüfungen verwendet werden.


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