Re: Bildungsurlaub in welchem Themengebiet? (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Der Arbeitgeber hat das Recht auf einen Mindestnutzen, den er aus Ihrer Weiterbildung ziehen kann - sonst kann er Ihren Antrag zurückweisen. Er kann - muss aber nicht. Insofern müssen Sie überlegen, ob Sie es versuchen wollen. |
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