Re: BU bei zeitl. befr. Beschäftigung (Nordrhein-Westfalen) | ||
---|---|---|
|
||
Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis gegeben, insofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten Bestand hat. Ist dieses der Fall, so ist ein voller Anspruch gegeben. |
||
Zurück |