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Re: BU bei zeitl. befr. Beschäftigung (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Der Anspruch auf Bildungsurlaub ist auch in einem befristeten Arbeitsverhältnis gegeben, insofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten Bestand hat. Ist dieses der Fall, so ist ein voller Anspruch gegeben.


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