Re: Kündigung und BU (Baden-Württemberg) | ||
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Eigentlich gibt es in Baden-Württemberg kein Bildungsurlaubsbgesetz - von daher können Sie auch keinen Anspruch darauf geltend machen. Die Genehmigung durch Ihren AG war wohl eine freiwillige Aktion - und hatte juristisch mit BU nichts zu tun. |
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