Übertragung von nicht genutzem BU aufs Folgejahr (Schleswig-Holstein) | ||
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Ich habe letztes Jahr keinen Bildungsurlaub genommen und den Anspruch auf Verblockung vorgenommen, d.h. den Bildungsurlaubsanspruch des letzten Jahres auf dieses übertragen. Jetzt nehme ich dieses Jahr nur 5 Tage Bildungsurlaub. Kann ich die 5 nicht genutzten auf das nächste Jahr wieder übertragen? Ich arbeite in Schleswig Holstein. |
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