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Re: Bildungsurlaub in NRW (Nordrhein-Westfalen)

Name:norbert reichling

"im prinzip ja" - als gesetzliche ausnahmen sind nur vorgesehen solche seminare, die
"in den an Nordrhein-Westfalen unmittelbar grenzenden Nachbarländern oder am Sitz von Institutionen der Europäischen Gemeinschaft stattfinden oder am Ort von Gedenkstätten oder an Gedächtnisorten der Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus dienen" (§ 9.3 AWbG)


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