Re: Bildungsurlaub für Berufsbegleitende Weiterbildung | ||
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Prüfungen sind leider grundsätzlich keine Bildungsurlaube. Es gibt aber durchaus Fortbildungen, in denen Teile als Bildungsurlaube konzipiert sind. Wenn das in Ihrem Fall zutreffen sollte, kann Ihnen der Veranstalter dazu Auskunft geben und Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Sprechen Sie die DAA darauf an. Grundsätzlich gilt: Immer erst beim Veranstalter eine Bescheinigung anfordern, dass Sie sich dort zu einem Bildungsurlaub angemeldet haben, dann mit ihr zum Arbeitgeber. |
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