Re: Bildungsurlaub erneut abgelehnt (Nordrhein-Westfalen) | ||
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Aus Ihrer Mail entnehme ich, dass es sich um eine Abendveranstaltung handelt.Wenn die Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, muss kein Bildungsurlaub gewährt werden. Das würde auch dem Sinn des Bildungsurlaubs zuwiderlaufen. |
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