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Re: Bildungsurlaub erneut abgelehnt (Nordrhein-Westfalen)

Name:Bernhard Eul-Gombert

Aus Ihrer Mail entnehme ich, dass es sich um eine Abendveranstaltung handelt.Wenn die Veranstaltung außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, muss kein Bildungsurlaub gewährt werden. Das würde auch dem Sinn des Bildungsurlaubs zuwiderlaufen.
Auch anerkannte Veranstalter bieten Seminare an, die u.U. einzelne Anforderungen an Bildungsurlaub nicht erfüllen, so z.B. vom Umfang her.
Auch sind Prüfungen und ihre Vorbereitung nicht bildungsurlaubsfähig.


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