Re: Französisch Sprachkurs / Bildungsurlaub (NRW) | ||
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Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW erlaubt Bildungsurlaub nur im an NRW angrenzenden Ausland - es kommen also nur Belgien, Luxemburg und Holland infrage. (Insofern bräuchte das Brüsseler Angebot, das Sie wahrnehmen wollen, nur noch eine Anerkennung als Bildungsurlaub.) |
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