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Re: Bildungsurlaub (Niedersachsen)

Name:norbert reichling

... grundsätzlich ja: der veranstalter müsste ihnen versichern bzw. durch einen anerkennungsbescheid des niedersächsischen bunds für freie erwachsenenbildung glaubhaft machen, dass diese spezielle veranstaltung auch nach niedersächsischem recht anerkannt ist. d.h. nicht alles, was in NRW anerkannt ist, ist es in niedersachsen, aber vieles davon kann dort durch einen separaten akt anerkannt werden.


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