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Bildungsurlaub im Anerkennungsjahr

Name:Olaf Wittemann

Haben Berufspraktikannt/inn/en einen Anspruch auf Bildungsurlaub?

Hierbei geht es konkret um Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen, die nach abgelegtem Examen an der Fachhochschule zur Erlangung der staatlichen Anerkennung für ein Jahr als Berufspraktikann/inn/en arbeiten müssen.

Zählen diese als Anspruchsberechtigte nach § 2 AwBG und wenn ja (oder nein), wie begründet sich dies?

Vielen Dank für Anregungen und Rückmeldungen.

Olaf Wittemann, Caritas RheinBerg


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