Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg | ||
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...ein komplizierter "grenzfall": das hessische gesetz spricht von denen, die "in Hessen arbeiten". die nächsten fragen könnte also z.b. lauten: ist das "heimbüro" betrieblich angeordnet oder eine individuelle konzession? unter welcher adresse ist der arbeitsvertrag ausgestellt, ist dort der heimarbeitsplaztz benannt? |
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