Re: Bildungsurlaub auch für Beschäftigte der Werks | ||
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Das Gesetz spricht in § 2 von "Arbeitern und Angestellten, deren Beschäftigungsverhältnisse in Schwerpunkt in NRW haben (Arbeitnehmer)." |
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Re: Bildungsurlaub auch für Beschäftigte der Werks | ||
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Das Gesetz spricht in § 2 von "Arbeitern und Angestellten, deren Beschäftigungsverhältnisse in Schwerpunkt in NRW haben (Arbeitnehmer)." |
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