Re: Anspruch auf Bildungsurlaub (Baden-Württemberg | ||
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wenn der tätigkeitsschwerpunkt so eindeutig in hessen liegt, macht es vielleicht sinn, es mit argumentieren gegenüber dem personalbüro zu versuchen. da das home office aber ein rechtliches "kann" ist, dü+rften die juristischen chancen im konfliktfall schlecht sein. |
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