der unsägliche gesetzesbegriff "studienreise" ist nirgendwo definiert worden. er richtete sich aber - nach der entstehungsgeseschichte dieses novellierten gesetzes - primär gegen reisen ins ausland, gegen zuviel freizeit und konzeptlos zusammengestopplete programm.
ansonsten gelten für dieses mobile seminar die gesetzlichen kriterien, die die kollegen veranstalter mit sicherheit beachtet haben - ein minimum an durchschnittlich 6 unterrichtsstunden pro tag, wenigtens drei tage dauer, ein durchgängiges inhaltliches konzept.
ich würde erst mal argumentieren - z.b. mit hinweisen auf ein anstrengendes programm, aber notfalls auch einen rechtlichen konflikt wagen.
nach der rechtslage ist dieses seminar anerkannt, wenn der veranstalter dies versichert.
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