Re: Ablehnung von Bildungsurlaubs (Nordrhein-Westf | ||
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Das AWBG, das ja die gesetzliche Grundlage für Bildungsurlaub darstellt, sagt: "Bildungsveranstaltungen gelten als anerkannt, wenn sie (...) von Volkshochschulen oder nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Einrichtungen gemäß den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes durchgeführt werden." (Das ganze Gesetz in unserem Info-Teil). Die Böll-Stiftung ist eine solche anerkannte Einrichtung. Wenn diese Ihnen bestätigt, dass es sich um einen BU handelt, haben Sie das Gesetz auf Ihrer Seite. Eine Ablehnung darf dann nur aus im Gesetz näher bestimmten Gründen erfolgen. |
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